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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters |
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§1 Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken bewußt. (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, usw.) §2 Der Teilnehmer verpflichtet sich , sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung durch den Veranstalter zu unter ziehen. Nicht zugelassene Waffen und Ausrüstungen bleiben bis Spielende in der Verwahrung der Spielleitung. §3 Der Teilnehmer verpflichtet sich gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dies gilt im besonderen für alle offenen Feuer, klettern an Steilhängen und Mauern. Das Benutzen von nicht zugelassenen oder überprüften Ausrüstungsgegenständen. Bei Alkoholkonsum ist die Teilnahme an Kampfhandlungen ausgeschlossen. Übermäßiger Alkoholkonsum ist zu vermeiden. Drogenkonsum führt zu sofortigen Ausschluß des Teilnehmers von der Veranstaltung. Wer sich strafbar macht (Diebstahl, Körperverletzung) wird unmittelbar von Seiten des Veranstalters angezeigt. Der Veranstalter nutz dabei alle ihm gegebenen rechtlichen Möglichkeiten §4 Minderjährige Teilnehmer legen eine Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten vor. Gegenüber minderjährigen Teilnehmern wird eine besondere Rücksichtnahme von allen Teilnehmern erwartet. §5 Jeder Teilnehmer nimmt seinen, bei der Veranstaltung angefallenen Abfall mit und hinterläßt das Gelände wie vorgefunden. §6 Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen (SL) ist Folge zu leisten. §7 Verstöße gegen die Anweisungen des Veranstalters und seiner Sicherheitsbestimmungen führen zum sofortigen Ausschluß des Teilnehmers ohne eine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter. §8 Schadenersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Teilnehmer weist auf Verlangen des Veranstalters den Abschluß einer Haftpflichtversicherung nach. §9 Alle Rechte an der Vermarktung von Bild und Tonaufnahmen bleiben bei dem Veranstalter. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie von dem Veranstalter verwendeten Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. §10 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluß von der Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Rücktritt des Teilnehmers ,egal zu welchem Zeitpunkt, wird ein Betrag zur Deckung der entstandenen Unkosten fällig, höchstens jedoch 20,- EUR. Teilnehmerplätze sind nur mit Zustimmung und Absprache mit dem Veranstalter übertragbar. §11 Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind erst gültig durch schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter. §12 Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberührt. Ich erkläre, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und bin mir über die Art der Veranstaltung und ihrer Inhalte bewußt.
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